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Zürich - Der kantonale Richtplan wird jährlich neu überprüft, um auf Entwicklungen zu reagieren. Die Vorlage zur aktuellen Teilrevision wurde nun vom Regierungsrat an den Kantonsrat überwiesen.

Mit dem kantonalen Richtplan wird die räumliche Entwicklung des Kantons Zürich langfristig gesteuert, erklärt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung. Im März 2014 wurde er nach siebenjähriger Überprüfung festgesetzt. In diesem Zeitraum wurden einerseits Aufträge erteilt. Andererseits machten beispielsweise gesetzliche Veränderungen beim Gewässerschutz Anpassungen notwendig. Bei einzelnen Vorhaben hat es ebenfalls Veränderungen gegeben.

Mit der Teilrevision 2015 werden diese Änderungen berücksichtigt. Daher beinhaltet diese auch lediglich die veränderten Kapitel. Die öffentliche Anhörung zwischen November 2015 und Februar 2016 hat zu insgesamt 170 Stellungnahmen geführt. Auf deren Basis sind Anregungen und Einwendungen entstanden, die in die nun erstellte Vorlage eingeflossen sind. Die Stellungnahmen stammten sowohl von Behörden als auch von privater Seite. jh