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Zürich/Dübendorf ZH - Der Zürcher Regierungsrat hat dem Kantonsrat drei Vorlagen für die Entwicklung des Flugplatzareals in Dübendorf vorgelegt. Für eine schrittweise Entwicklung des Innovationsparks werden dabei rund 97,5 Millionen Franken beantragt. Für den Flugplatz wird ein Planungskredit beantragt.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat dem Kantonsrat drei Vorlagen für die Entwicklung des Flugplatzareals in Dübendorf vorgelegt, informiert die Staatskanzlei des Kantons Zürich in einer Mitteilung. Sie fussen auf einem Synthesebericht des Regierungsrats, der dem Kantonsrat im November 2021 überwiesen wurde. Mit den drei Vorlagen sollen die weiteren Planungs- und Umsetzungsarbeiten aufgegleist werden.

Bei der ersten Vorlage handelt es sich um eine auf den Synthesebericht abgestimmte Teilrevision des kantonalen Richtplans. Sie ist mit dem rechtskräftigen kantonalen Gestaltungsplan Innovationspark Zürich abgestimmt, auf dessen Grundlage Baugesuche eingereicht werden können, erläutert die Staatskanzlei. In der Teilrevision werden die planerischen Eckwerte für den geplanten Innovationspark Zürich festgeschrieben.

Mit der zweiten Vorlage beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat 97,45 Millionen Franken für die schrittweise Entwicklung des Innovationsparks. 44 Millionen Franken sollen dabei in Form von Darlehen vergeben werden. Der Innovationspark solle zudem „etappenweise, nach Bedarf der Nutzenden und umweltschonend“ entwickelt werden, was auch die finanziellen Risiken weiter minimiere, heisst es in der Mitteilung.

Die dritte Vorlage sieht weitere 8,2 Millionen Franken für die Planung des Forschungs-, Test- und Werkflugplatzes in Dübendorf vor. Mit dem Beschluss über die Vorlage entscheide der Kantonsrat auch darüber, ob der Kanton bei der aviatischen Nutzung des Areals eine aktive Rolle übernehmen wolle oder nicht, erläutert die Staatskanzlei. hs