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Bern - Die Überführung des Militärflugplatzes Dübendorf in eine Dreifachnutzung mit Innovationspark, militärischer Bundesbasis und zivilem Flugfeld wird nicht realisiert. Der Bundesrat will mit dem Kanton Zürich einen neuen Nutzungsplan erstellen.

Der Bund stellt das Sachplanverfahren für die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld mit Bundesbasis ein. Diese Entscheidung sei aufgrund einer stark veränderten Ausgangslage getroffen worden, heisst es in der Mitteilungdes Bundesrates.

Der Bundesrathatte 2014 für das Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf eine Dreifachnutzung mit Innovationspark, militärischer Bundesbasis und zivilem Flugfeld beschlossen. Das zivile Flugfeld sollte die Flugplatz Dübendorf AG betreiben. Umwelt- und Verkehrsdepartement und Verteidigungsdepartement sollten Planungen ausabreiten und die Verträge schliessen.

Diese Ausgangslage hat sich aus Sicht des Bundesrates stark verändert. Zum einen stellte die Flugplatz Dübendorf AG die Forderung nach einer Konzession statt der vorgesehenen Betriebsbewilligung. Die Firma wollte sich so gegen allfällige Klagen privater Grundeigentümer wegen tiefen Überflügen wappnen. Die standen auch zu erwarten, denn den Zivilflugplatz in der geplanten Form lehnen die Gemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen ab. In der Planung wurde zum anderen sichtbar, dass der Flugbetrieb in Dübendorf aus Sicherheitsgründen grösseren Koordinationsbedarf mit dem Flughafen Zürich auslösen würde, als zunächst angenommen worden war. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom Juli 2020 wurde auch die Planung für den Innovationspark auf dem Areal in Dübendorf gebremst.

„Für den Bundesrat ist es aus diesen Gründen nicht realistisch, weiter am bisherigen Konzept festzuhalten“, heisst es in der Bundesratsmitteilung. Die Zusammenarbeit mit der Flugplatz Dübendorf AG werde beendet. In der Bundesratssitzung vom 14. Oktober wurden das Eidgenössische Departement für Umwelt und Verkehr und das Verteidigungsdepartement beauftragt, sich stattdessen am konzeptionellen Neustart des Planungsprozesses durch den Kanton Zürich zu beteiligen.

Die Flugplatz Dübendorf AG zeigt sich in einer eigenen Mitteilung „konsterniert" über den Bundesratsbeschluss. Sie bedauere diesen, wolle sich aber dafür einsetzen, die Zusammenarbeit respektvoll und konstruktiv zu beenden. gba