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Zürich - Die Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich soll um Energiezonen ergänzt werden. In diesen Gebieten wird der Anteil erneuerbarer Energien vorgeschrieben. Die Vorlage wird nun öffentlich aufgelegt.

Bürgerinnen und Bürger Zürichs können ab Freitag einsehen, wie die neuen Energiezonen in ihrer Stadt definiert werden. Während der Auflagefrist bis zum 4. August können sich alle Personen schriftlich zum Inhalt äussern. Darüber informiert die Stadt Zürich in einer Mitteilung.

In dieser Vorlage werden die Bau- und Zonenordnung um Energiezonen ergänzt und der regionale Richtplan entsprechend angepasst. Die Stadt erfüllt damit die Motion der Fraktionen von SP, Grünen und GLP. Sie nutzt damit ihre Möglichkeit, für geeignete und im Zonenplan ausgewiesene Gebiete Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu treffen.

Vorgesehen ist, dass in diesen Energiezonen beim Ersatz von Anlagen zur Wärmeerzeugung in Neu- und Umbauten sowie bestehenden Bauten nur noch höchstens 40 Prozent des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser mit fossilen Brennstoffen gedeckt werden dürfen. Nicht vorgeschrieben wird, aus welchen erneuerbaren Energiequellen die verbleibenden 60 Prozent des Verbrauchs stammen.

Die entsprechenden Unterlagen liegen öffentlich im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, aus. Wegen der ausserordentlichen Lage empfiehlt die Stadt, die Unterlagen im Internet zu konsultieren und auf ein persönliches Erscheinen im Amtshaus zu verzichten. Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird bei der Planfestsetzung entschieden. Danach stehen Plan und Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen. mm