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Bonn - Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen müssen weltweit als Richtlinie für Stadtplaner dienen. Das unterstreicht der Digital-Blog Urbanet. Städte sollen inklusiv sein und die Lebensqualität benachteiligter Gruppen besonders berücksichtigen.

Nachhaltige Städte und Klimaprojekte müssen die Bedürfnisse benachteiligter Gruppen einbeziehen. Das Internetforum Urbanet für nachhaltige Stadtentwicklung plädiert in einem Artikel auf seiner Internetseite dafür, die von den Vereinten Nationen (UN) formulierten Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) als Masstab dafür zu verwenden. Dieser Rahmen stellt sicher, dass Städte die Lebensbedingungen aller Bevölkerungsgruppen, insbesondere die der Armen, Frauen und Wanderarbeiter, berücksichtigen. Die SDG wurden 2016 entworfen und gelten für alle Staaten. 

Jedoch bleiben selbst in Ländern, die die SDG umsetzen wollen, benachteiligte Gruppen unsichtbar. Das zeigt der Digital-Blog Urbanet auf seiner Internetseite am Beispiel Vietnams. Urbanet arbeitet heraus, wie etwa in einem SDG-Bericht der vietnamesischen Regierung vor dem hochrangigen Politischen Forum der UN die erschwerten Lebensbedingungen von Migrantinnen keine Erwähnung fanden. „Insgesamt wird in dem Bericht nicht hervorgehoben, wie stark Wanderarbeiterinnen der wirtschaftlichen Macht, der sozialen Rechte und der gesellschaftlichen Partizipation beraubt sind“, heisst es dort.

Im Gegensatz zu den Informationen, die von Regierungsbehörden gesammelt und präsentiert wurden, habe ActionAID Vietnam mit seiner Forschung eine solide Grundlage für dieses Thema geschaffen. Deren Studien gäben die tatsächlichen Probleme und Bedürfnisse der Menschen wieder. Deshalb sei es ein wichtiger Schritt, dass ActionAIDs Beitrag als erster der Zivilgesellschaft offiziell anerkannt worden sei. Denn „nur wenn wir die SDG-Kriterien bei Entwicklungsprozessen anwenden und sie als Richtschnur verwenden, werden wir sicherstellen, dass wir die Ziele erreichen, zu denen wir uns verpflichtet haben und niemanden zurücklassen“, heisst es abschliessend in dem Artikel. mm