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Bern - Der Bundesrat hat für fünf Kantone einen Einzonungsstopp entschieden. Zürich, Zug, Luzern, Genf und Schwyz hätten es versäumt, rechtzeitig eine entsprechende Mehrwertabgabe einzuführen beziehungsweise bundesrechtliche Anforderungen nicht erfüllt, so die Begründung.

In Folge der Gesetzesrevision des Raumplanungsgesetzes sind die Kantone verpflichtet, „Mehrwerte aus Einzonungen mit einem Mindestabgabesatz von 20 Prozent auszugleichen“, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundes. Die für die Umsetzung eingeräumte Fünfjahresfrist läuft am 30. April ab. Für Kantone, die dieser Pflicht nicht nachkommen, gilt ab dem 1. Mai 2019 ein Einzonungsstopp.

Dies wird nun für die Kantone Zürich, Zug, Luzern, Genf und Schwyz der Fall sein. Zwar hätten Genf, Luzern und Schwyz rechtzeitig eine Mehrwertabgabe eingeführt, heisst es in der Mitteilung. Ihre Regelung würde aber nicht den Mindestvorgaben des Raumplanungsgesetzes entsprechen. In Zürich würde sich der entsprechende Entwurf noch in der parlamentarischen Beratung befinden, so dass eine Umsetzung nicht rechtzeitig realisiert werden kann. Und in Zug ist eine ausreichende Regelung vom Kantonsparlament zwar beschlossen worden, die zur Realisierung notwendige Volksabstimmung findet jedoch erst am 19. Mai statt. Für alle fünf Kantone gilt, dass der Bundesrat den Einzonungsstopp aufheben wird, „sobald die genannten Kantone eine bundesrechtskonforme Regelung eingeführt beziehungsweise in Kraft gesetzt haben“.

Laut eines Artikels der „Neuen Zürcher Zeitung“ steht zudem ein Verbot der Einzonung von Bauland für achte weitere Kantone ebenfalls bevor. Sie hätten es nicht geschafft, „ihre kantonalen Richtpläne rechtzeitig anzupassen und vom Bund genehmigen zu lassen“. Tessin, Wallis, Freiburg, Jura, Basel-Landschaft und Zug hätten ihre überarbeiteten Pläne zwar eingereicht, hier sei aber fraglich, ob die Genehmigung rechtzeitig erteilt wird. Obwalden und Glarus hätten hingegen noch keine Genehmigungsanträge gestellt. jh