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Zürich - Der Kanton Zürich setzt den vom Bundesrat revidierten Sachplan zur Nutzung von Fruchtfolgeflächen (FFF) um. Dieser soll das Schutzinteresse der wertvollen Flächen stärken und die Ausscheidung neuer FFF einheitlich regeln. 

Der im Jahr 2020 durch den Bundesrat revidierte Sachplan zur Nutzung von ackerfähigen Fruchtfolgeflächen (FFF) wird laut einer Medienmitteilung im Kanton Zürich umgesetzt. Er regelt den Umgang bei deren Beanspruchung, stärkt das Schutzinteresse der wertvollsten Landwirtschaftsflächen der Schweiz und  strebt eine Vereinheitlichung der Ausscheidung neuer FFF an, heisst es in der Mitteilung.

Die bisherige FFF-Ausscheidung basiert im Kanton Zürich auf den landwirtschaftlichen Nutzungseignungsklassen. Dies werde im Grundsatz beibehalten, heisst es in der Mitteilung des Kanons. In gewissen Fällen müssten neu die neuen Mindestanforderungen des Bundes-Sachplans berücksichtigt werden. Einzelheiten dazu seien dem aktualisierten Merkblatt „Kriterien für Fruchtfolgeflächen im Kanton Zürich“ zu entnehmen.

Durch den revidierten Sachplan wird das Schutzinteresse der Fruchtfolgeflächen beim Planen ausserhalb des Siedlungsgebiets und Bauen ausserhalb der Bauzonen gestärkt, heisst es in der Mitteilung weiter. Wird eine Beanspruchung von FFF beabsichtigt, muss der Bedarf für die vorgesehene Nutzung ausgewiesen werden. Es ist nachzuweisen, dass die Nutzung nicht innerhalb des Siedlungsgebiets untergebracht werden kann, so die Kantonsmitteilung. Standortalternativen seien zu prüfen. Bei einer Beanspruchung des wertvollen Bodens sei eine optimale Nutzung wie durch kompakte Anordnung der Bauten und Anlagen sicherzustellen. gba